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   LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 111/07   

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https://dejure.org/2008,35266
LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 111/07 (https://dejure.org/2008,35266)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.10.2008 - 4b O 111/07 (https://dejure.org/2008,35266)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Oktober 2008 - 4b O 111/07 (https://dejure.org/2008,35266)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 111/07
    (aa) Solche Testkäufe sind nur bei Vorliegen besonderer Umstände als sittenwidrig anzusehen, wenn mit ihnen lediglich die Absicht verfolgt wird, den Mitbewerber "hereinzulegen", oder wenn verwerfliche Mittel angewandt werden, um ein unzulässiges Geschäft herbeizuführen (BGH, GRUR 1992, 612 - Nicola; OLG Karlsruhe, GRUR 1994, 130, 131 - Testpatient; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl. § 11, Rn 2.41).

    Nach der Rspr. des BGH fallen hierunter insbesondere in den Bereich der Strafbarkeit reichende oder anderweit verwerfliche Mittel, unter anderem auch die Anwendung besonderer Verführungskunst (BGH, GRUR 1992, 612, 614 - Nicola).

  • OLG Hamm, 15.05.1986 - 4 U 326/85

    Mißbrauch der Wahlmöglichkeiten zwischen den Gerichtsständen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 111/07
    Insoweit kann der von der Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Hamm (NJW 1987, 138) nicht gefolgt werden.

    Dieser Effekt ist im Hinblick auf § 14 Abs. 2 UWG Ausdruck des gesetzgeberischen Willens (OLG Hamburg OLG-Rep 2002, 369; a. M. OLG Hamm NJW 1987, 138).

  • BGH, 26.09.1996 - X ZR 72/94

    "Prospekthalter"; Erschöpfung des Patentrechts bei Inverkehrbringen des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 111/07
    Der Einwand ist dann begründet, wenn die Partei, die sich darauf beruft, schlüssig darlegen kann, dass der Patentinhaber selbst oder ein mit dessen Zustimmung handelnder Dritter das patentierte Erzeugnis oder das unmittelbare Erzeugnis eines patentierten Verfahrens in einem der Vertragsstaaten der EU in Verkehr gebracht haben (BGH, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter; GRUR 2001, 223 - Bodenwaschanlage; Benkard/Scharen, PatG 10. Aufl., § 9 Rn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 137/99

    Bodenwaschanlage; Erteilung einer Lizenz durch den Inhaber eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 111/07
    Der Einwand ist dann begründet, wenn die Partei, die sich darauf beruft, schlüssig darlegen kann, dass der Patentinhaber selbst oder ein mit dessen Zustimmung handelnder Dritter das patentierte Erzeugnis oder das unmittelbare Erzeugnis eines patentierten Verfahrens in einem der Vertragsstaaten der EU in Verkehr gebracht haben (BGH, GRUR 1997, 116 - Prospekthalter; GRUR 2001, 223 - Bodenwaschanlage; Benkard/Scharen, PatG 10. Aufl., § 9 Rn. 16 m.w.N.).
  • BGH, 16.09.1997 - X ZB 21/94

    "Handhabungsgerät"; Rechtsschutzbedürfnis für einen Verfahrensanspruch

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 111/07
    Allerdings gehen in Rechtsprechung und Literatur die Ansichten darüber auseinander, ob die Rechte aus einem Sachpatent und einem Verfahrenspatent erschöpft sind, wenn eine patentgeschützte Vorrichtung, die sich zur Ausübung eines ebenfalls patentgeschützten Verfahrens eignet, durch den Patentinhaber oder mit dessen Zustimmung in den Verkehr gebracht wurde (BGH GRUR 1998, 130 - Handhabungsgerät; LG Düsseldorf Entscheidungen 1998, 115 - Levitationsmaschine; LG Hamburg Urteil vom 27.07.2000, Az. 315 O 645/99; ablehnend: Kraßer, Patentrecht 5. Aufl., S. 829 m.w.N.).
  • BGH, 24.09.1979 - KZR 14/78

    Schadensersatz wegen Nichterfüllung einer Skilieferungsvereinbarung in Höhe eines

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 111/07
    Das Recht an einem patentgeschützten Verfahren wird grundsätzlich nicht dadurch verbraucht, dass die zur Durchführung des Verfahrens erforderliche Vorrichtung mit Zustimmung des Patentinhabers in den Handelsverkehr gelangt (BGH, GRUR 1980, 38 - Fullplastverfahren; a.a.O. - Bodenwaschanlage).
  • BGH, 04.05.2004 - X ZR 48/03

    Flügelradzähler

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 111/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2004, 758 - Flügelradzähler; 2004, 845 - Drehzahlermittler) ist die geforderte Beziehung des Mittels zu einem wesentlichen Erfindungselement bereits dann gegeben, wenn sich das Mittel dazu eignet, mit einem oder mehreren Merkmalen des Patentanspruchs bei der Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens funktional zusammenzuwirken.
  • BGH, 03.06.2004 - X ZR 82/03

    Drehzahlermittlung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 111/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH (GRUR 2004, 758 - Flügelradzähler; 2004, 845 - Drehzahlermittler) ist die geforderte Beziehung des Mittels zu einem wesentlichen Erfindungselement bereits dann gegeben, wenn sich das Mittel dazu eignet, mit einem oder mehreren Merkmalen des Patentanspruchs bei der Verwirklichung des geschützten Erfindungsgedankens funktional zusammenzuwirken.
  • BGH, 07.06.2005 - X ZR 247/02

    Antriebsscheibenaufzug

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 111/07
    Mit Rücksicht hierauf gilt im Streitfall die in der Rechtsprechung anerkannte Regel, dass die subjektive Bestimmung des Abnehmers zur unmittelbar patentverletzenden Verwendung eines angebotenen oder gelieferten Mittels aufgrund der Umstände offensichtlich ist, wenn das Mittel ausschließlich patentverletzend verwendet werden kann und folgerichtig auch tatsächlich beim Abnehmer ausschließlich patentverletzend verwendet wird (BGH, GRUR 2005, 848 -Antriebsscheibenaufzug).
  • BGH, 19.05.2005 - X ZR 188/01

    Aufzeichnungsträger

    Auszug aus LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 111/07
    Die patentgeschützte Einrichtung setzt damit - erst recht, soweit sie ihre Verwendung im Bereich der DVD-Technik findet - eine Aufzeichnungsstruktur mit physikalischen Eigenschaften voraus, welche die optische Auswertbarkeit der mittels der Aufzeichnungsstruktur gespeicherten Informationen verbessern (vgl. BGH, GRUR 2005, 749 - Aufzeichnungsträger).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

  • KG, 25.01.2008 - 5 W 371/07

    Missbräuchliche Gerichtsstandswahl im Lauterkeitsrecht

  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 72/63

    Warnschild

  • OLG München, 15.02.1990 - 29 U 5500/89

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für einen auf ein

  • OLG Hamburg, 20.03.2002 - 5 U 31/01

    Unlauterer Wettbewerb bei Gewinnspiel, welches von Warenbestellung abhängig ist

  • KG, 15.08.1991 - 25 W 4373/91

    Verletzung der nach der Preisangabenverordnung bestehenden Verpflichtung zur

  • LG Düsseldorf, 07.10.2008 - 4b O 90/07

    DVD-Codec VI

    Insoweit heißt es in der deutschen Übersetzung des zu dem Geschäftszeichen 4 b O 111/07 als Anlage KB 6 zur Akte gereichten Standardtextes:.

    Die Bezeichnung "VBV" steht für den "video buffering verifier" und ist in Ziffer 3.135 des Standards (Az.: 4b O 111/07 Anlage KB 6) definiert als.

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